Statuten

Statuten Yoga-Verein Schellenberg



I  Name, Sitz und Zweck

Art.1 Name

Unter dem Namen „Yoga-Verein Schellenberg“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 245  ff des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts PGR.

 

Art.2 Sitz

Der Verein hat seinen Sitz in 9488 Schellenberg

 

Art.3 Zweck

Vereinszweck ist die Förderung von Beweglichkeit, Körperwahrnehmung, Stressabbau. Der Verein organisiert zu diesem Zweck regelmässigen Yogaunterricht und beauftragt damit eine geeignete Person. 




II Organe

Art. 4 Generalversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung GV.

Die ordentliche GV erledigt folgende Geschäfte:

  • Genehmigung des Jahresberichts

  • Genehmigung des Protokolls der letzten GV

  • Bestätigung des Vorstands 

  • Freie Anträge

 

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Generalversammlung findet in der Regel im 1. Quartal statt. 

Die Einladung zur GV erfolgt durch den Vorstand, schriftlich und mindestens 14 Tage vor der GV. Sämtliche Teilnehmer  sind an der GV stimm- und wahlberechtigt.

 

Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfachem Mehr gefällt.



Art. 5 Anträge

Anträge auf Statutenänderungen müssen mindestens 14 Tage vor der GV dem Vorstand schriftlich unterbreitet werden.

 

Art. 6  Vorstand

Der gewählte Vorstand konstituiert sich selbst und besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus

PräsidentIn

SchriftführerIn

BeisitzerIn

Zusätzlich können vom Vorstand BeisitzerInnen bestimmt werden. BeisitzerInnen  sind ebenfalls stimmberechtigt.

Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr.




Art. 7  Zeichnungsberechtigung

Unterschriftsberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder  zu zweit.

 

III Datenschutz

Art. 8 Datenschutz

Der Yogaverein Schellenberg hält sich bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an die Datenschutzbestimmungen.

 

IV Schlussbestimmungen

Art. 9 Auflösung

Die Auflösung kann durch eine Generalversammlung oder durch den Vorstand beschlossen werden.

 

Art. 10  Inkraftsetzung

Die Statuten wurden an der GV  vom 15.05.2024  genehmigt und treten sofort in Kraft.




Schellenberg, den 21.4.2024






 

Sonja Hassler, Präsidentin Andrea Klein, Schriftführerin

Kommentar schreiben

Kommentare: 0